Spielgemeinschaft

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Als Spielgemeinschaft (Abk. SG) wird der Zusammenschluss von zwei oder mehr Vereinen bezeichnet zum Zweck eines gemeinsamen Spiels während eines Auftritts oder Wettbewerbs. Es können je nach Anforderung sowohl Fanfarenzüge als auch Spielmannszüge oder sogar beides gemischt zusammengeschlossen werden.
Insbesondere bei Meisterschaften kommt dies öfter vor, wenn Vereine einzeln keine ausreichende Anzahl an Spielleuten aufbringen können. Bei Veranstaltungen geschieht dies in der Regel eher aus Freundschaft zwischen den Vereinen und der verbesserten Klangfülle und Außendarstellung.